Arbeits-, Betriebs- und Verkehrsmedizin

  • Verkehrsmedizinische Untersuchungen nach der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) inklusive Sehteste / Augenuntersuchung für alle Klassen
  • arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen nach allen Rechtsgrundlagen
  • Betriebsärztliche Betreuung von Betrieben aller Branchen 

Verkehrsmedizin: Tauglichkeitsuntersuchungen für LKW & Bus

Als verkehrsmedizinisch qualifizierter Arzt führe ich Tauglichkeitsuntersuchungen nach der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) durch – für alle Führerscheinklassen, insbesondere für Berufskraftfahrer mit den Klassen C, CE, D und DE.

Wer braucht eine Untersuchung?

Berufskraftfahrer benötigen regelmäßige ärztliche Tauglichkeitsnachweise. Die gesetzlichen Fristen nach § 11 Abs. 9 FeV i.V.m. Anlage 5:

Klassen C, C1, CE, C1E (LKW, Sattelzug): Alle 5 Jahre – jeweils bei Verlängerung der Fahrerlaubnis.

Klassen D, D1, DE, D1E (Bus, Minibus): Gleiche Fristen wie Klasse C – oft auch Voraussetzung für den Personenbeförderungsschein.

Taxi / Mietwagen (§ 48 FeV): Untersuchung nach § 48 FeV – alle 5 Jahre.

Was wird untersucht?

Die Untersuchung folgt einem gesetzlich definierten Rahmen:

  • Allgemeiner Gesundheitszustand, Anamnese, Vorerkrankungen

  • Sehvermögen: Visus, Gesichtsfeld, Dämmerungssehen, Kontrastempfindlichkeit

  • Hörvermögen

  • Herz-Kreislauf-System (inkl. EKG bei Bedarf)

  • Neurologischer Status

  • Beurteilung bei Diabetes, Schlafapnoe, Medikamenteneinnahme u. a.

  • Ausstellung des Attests / der Bescheinigung nach Anlage 5 FeV

  • Psychometrie (Klasse D ab 50 Jahre und Personenbeförderung ab 60 Jahre) auf Anfrage


Warum bei hier?

  • Doppelte Facharztqualifikation: Arbeitsmedizin & Allgemeinmedizin

  • langjährige Erfahrung als flug- und eisenbahmedizinischer Sachverständiger 

  • Sehtest direkt vor Ort – kein separater Termin beim Augenarzt erforderlich

  • Schnelle Abwicklung – ideal bei ablaufenden Fristen oder kurzfristigen Neueinstellungen

  • Diskreete, persönliche Beratung auch bei gesundheitlichen Grenzfällen

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Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen

Ich führe Vorsorgeuntersuchungen nach allen einschlägigen Rechtsgrundlagen durch – insbesondere nach der Arbeitsmedizinischen Vorsorgeverordnung (ArbMedVV) und den DGUV-Grundsätzen (ehemals G-Untersuchungen).

Dabei unterscheide ich zwischen Pflichtvorsorge (gesetzlich vorgeschrieben), Angebotsvorsorge (Arbeitgeber muss anbieten) und Wunschvorsorge (Mitarbeiter kann verlangen).

Beispiele aus der Praxis

Bildschirmarbeit (G 37 / ArbMedVV Anh. Teil 4)

Für alle Mitarbeiter an Bildschirmarbeitsplätzen besteht eine Angebotspflicht des Arbeitgebers. Die Untersuchung umfasst Sehtest, Augeninnendruckmessung sowie die Beurteilung der Sehfähigkeit für die jeweilige Sehdistanz. Ziel ist, Kopfschmerzen, Augenermüdung und Verspannungen frühzeitig zu erkennen.

Lärm (G 20 / ArbMedVV Anh. Teil 3 Nr. 3)

Ab 85 dB(A) Lärmpegel ist Pflichtvorsorge vorgeschrieben, ab 80 dB(A) Angebotsvorsorge. Kernelement ist die Audiometrie (Hörtest), um Lärmschäden frühzeitig zu erkennen – bevor irreversible Schäden entstehen.

Arbeiten unter besonderen klimatischen Bedingungen (G 30)

Bei Hitzebeanspruchung (Großküchen, Gießereien, Sommerarbeit im Freien) oder Kältebeanspruchung (Kühlhäuser, Außenberufe im Winter) wird die Belastbarkeit des Herz-Kreislauf-Systems beurteilt.

Weitere häufige Vorsorgeuntersuchungen

  • G 25 – Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten (z. B. Gabelstapler, Kran)

  • G 26 – Atemschutzgeräte

  • G 41 – Arbeiten mit Absturzgefahr

  • G 46 – Belastungen des Muskel-Skelett-Systems

  • Nachtschicht / Schichtarbeit (ArbMedVV Anh. Teil 4 Nr. 1)

  • Gefahrstoffe, biologische Arbeitsstoffe, Strahlung u. v. m.

 

 

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Betriebsärztliche Betreuung

Arbeit ist sichtbar gemachte Liebe.“

Khalil Gibran, „Von der Arbeit“


Menschen sind von Natur aus dazu veranlagt, schöpferisch tätig zu sein – Arbeit bietet dafür eine der besten Gelegenheiten.

Seit dem Jahr 2000 begleite ich als Betriebsarzt Unternehmen und ihre Mitarbeiter bei der Frage: Wie bleiben Menschen gesund, zufrieden und leistungsfähig – oder finden diesen Zustand wieder?

Ich betreue Betriebe aller Branchen und Größen und erbringe alle Pflicht- und Regelleistungen nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG). Gerade beim betrieblichen Wiedereingliederungsmanagement (BEM) verlieren viele Unternehmen unnötig wertvolle Mitarbeiter – hier kann ich frühzeitig und wirksam unterstützen.

Leistungen im Überblick

 

  • Arbeitsstättenbegehungen und Gefährdungsbeurteilungen

  • Beratung zu Arbeitssicherheit, Ergonomie und Gesundheitsschutz

  • Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

  • Unterstützung bei der Erstellung von Betriebsanweisungen

  • Beratung zu psychischen Belastungen am Arbeitsplatz

  • Zusammenarbeit mit Fachkräften für Arbeitssicherheit

Warum Dr. Wackerle?

Doppelte Facharztqualifikation

Als Facharzt für Arbeitsmedizin und Facharzt für Allgemeinmedizin biete ich ein Spektrum, das klassische Betriebsärzte nicht abdecken. Ihre Mitarbeiter erhalten nicht nur Pflichtuntersuchungen, sondern kompetente medizinische Beratung aus einer Hand.

Internationale Erfahrung auf höchstem Niveau

Als Medical Advisor der Europäischen Zentralbank (2015–2024) und Medical Officer bei der britischen Civil Aviation Authority (London Gatwick, 2006–2010) habe ich komplexe Gesundheitsmanagement-Aufgaben in anspruchsvollsten Umgebungen verantwortet.

Notfallmedizin und psychologische Zusatzqualifikationen

Fachkunde Rettungsdienst, systemische Therapie und Beratung sowie Erfahrung in der Krisenintervention ermöglichen mir einen ganzheitlichen Blick auf Gesundheit und Belastungen am Arbeitsplatz.

Persönlich, verlässlich und fachlich unabhängig

Sie sprechen immer direkt mit mir – kein Callcenter, kein wechselndes Personal. Ich kenne Ihren Betrieb und Ihre Mitarbeiter persönlich und bin ausschließlich meinem ärztlichen Gewissen verpflichtet.

Breite Branchen- und Praxiserfahrung

Ford Werke AG, Europäische Zentralbank, BAD GmbH, Lufthansa, IAS GmbH, TÜV Hessen, SAP SE – meine Erfahrung umfasst Industrie, Luftfahrt, Behörden und Konzerne. Zusatzqualifikationen: Flugmedizin (Diplom Royal College of Physicians, London), Fachkunde Strahlenschutz, osteopathische Ausbildung.

 

 

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